Читать книгу Steuerrecht, eBook - Henning Tappe - Страница 107
b) Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt (§ 224a AO)
Оглавление250
Die Steuerschuld erlischt gem. § 47 AO auch dann, wenn aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags[3] zugelassen wird, dass statt Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer das Eigentum an Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken, Handschriften und Archiven übertragen wird. Zu den weiteren Voraussetzungen s. § 224a AO.