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III. Steuerharmonisierung in der EU

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Indirekte Steuern (Rn 44) werden idR vom Verbraucher über den Preis der Ware bezahlt. Der Unternehmer hat die Steuer zwar gegenüber dem FA zu entrichten, er schlägt sie aber bei seiner Kostenkalkulation dem Abgabepreis der Ware oder Dienstleistung zu. Die Verbraucher tragen also die Umsatz-, die Tabak-, die Energiesteuer, wenn sie am Markt das mit der Steuer belastete Gut erwerben. Daher können unterschiedliche Verbrauchsteuern die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des gemeinsamen Binnenmarkts verfälschen, weil sie den Preis einer Ware (oder Dienstleistung) verteuern. Der Verbraucher wird, wenn er dazu in der Lage ist, die Waren dort beziehen, wo sie geringer besteuert und deshalb im Preis günstiger sind. Unterschiedliche indirekte Steuern beeinträchtigen somit das Funktionieren des Binnenmarkts.

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