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b) Konzerninsolvenz
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Bei Konzerninsolvenzen ist derzeit die örtliche Zuständigkeit für jede konzernangehörige Gesellschaft eigenständig zu bestimmen.[36] Die Praxis hilft sich teilweise damit, dass sie den COMI der Tochter am Ort der Mutter ansiedelt und einen einheitlichen Verwalter bestellt (z.B. bei der Arcandor AG, der Karstadt Warenhaus GmbH, der Primondo GmbH = Quelle). Dies kann zu Interessenkonflikten führen, wenn der gleiche Verwalter Ansprüche der Tochter gegen die Mutter durchsetzen soll.[37]