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F. Die Gläubiger: Nutznießer des Insolvenzverfahrens

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Im Verfahren der Einzelzwangsvollstreckung ist der beteiligte Personenkreis überschaubar. Es gibt einen Schuldner und einen Gläubiger. Manchmal sind noch dritte Personen involviert, etwa wenn in eine schuldnerfremde Sache vollstreckt wird. Im Insolvenzverfahren (Gesamtvollstreckung) ist der Personenkreis in der Regel gewaltig. Nicht selten sind es über 50 000 Gläubiger, die ihre offenen Forderungen (in Millionenhöhe) geltend machen.

1. Teil EinleitungF. Die Gläubiger: Nutznießer des Insolvenzverfahrens › I. Die Gläubigertypen im Überblick

Insolvenzrecht

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