Читать книгу Insolvenzrecht - Irmgard Gleußner - Страница 46
I. Die Gläubigertypen im Überblick
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Die typischen Gläubiger eines insolventen Unternehmens sind Arbeitnehmer, Anleihegläubiger, Banken, Berater (Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater), Energielieferanten, Finanzämter, Kreditversicherer, Kunden, Leasingpartner, Warenlieferanten, Sozialversicherungsträger (Krankenkassen), Vermieter und Versicherungen. Die höchsten Forderungen haben zumeist die Banken. In Deutschland ist die Fremdfinanzierung durch Banken nach wie vor eine bevorzugte Geldquelle für Unternehmen (sog. Fremdkapital). Anders ist die Situation in den USA. Dort holen sich die Unternehmen primär über die Börse das Geld (Eigenkapital). Demzufolge sind viele US-Bürger Unternehmensmitinhaber (= Aktionäre) und damit in der Insolvenz keine Gläubiger.
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Die InsO teilt die Gläubiger in fünf Gruppen ein. Strukturiert wird nach den einzelnen Rechtspositionen. Unterschieden wird zwischen Insolvenzgläubigern, Massegläubigern, nachrangigen Insolvenzgläubigern, aussonderungsberechtigten sowie absonderungsberechtigten Gläubigern. Für jede Gläubigergruppe existieren eigene rechtliche Regelungen. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Erhalten Massegläubiger im Regelfall zu 100 % ihr Geld zurück, gehen nachrangige Gläubiger mit 0 % regelmäßig leer aus.
1. Teil Einleitung › F. Die Gläubiger: Nutznießer des Insolvenzverfahrens › II. Insolvenzgläubiger