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d) Bezeichnung des Wertes

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Unter Wertangaben fallen insb Hinweise wie „teuer“, „billig“ oder auch „echt“, da die Echtheit etwa von Goldschmuck oder Teppichen ein wertbestimmender Faktor ist. Aber auch allg Währungsbezeichnungen wie Dollar, – auch heute noch – Deutsche Mark – oder auch nur DM (BPatG BlPMZ 1992, 111 –LS – Deutsche Mark) – stellen Wertangaben dar. Dies gilt generell für Preisangaben, wie der BGH in der „VALUE“-Entsch ausgeführt hat; allerdings hat er ein Freihaltungsbedürfnis an dem englischen Wort für „Wert“ im Hinblick auf die Indizwirkung einer Voreintragung in Großbritannien verneint (BGH GRUR 1994, 730 – VALUE).

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