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Rechenbeispiel:

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Herr H. verdiente im Monat vor Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit

2000 € brutto (monatliches Regelentgelt).

Das monatliche Nettoregelentgelt von Herrn H. beträgt 1517,17 €.

Der dreißigste Teil des regelmäßigen Monatsbruttoeinkommens ergibt:

2000 € : 30 = 66,67 € (Bruttoregelentgelt pro Kalendertag)

Davon werden 70 % berechnet

66,67 € × 0,7 = 46,67 €

Vergleich mit dem regelmäßigen Nettogehalt

1517,17 € : 30 = 50,57 € (Nettoregelentgelt pro Kalendertag)

90 % des Nettoregelentgelts pro Kalendertag:

50,57 × 0,9 = 45,51 €

Da der Betrag von 46,67 € 90 % des regelmäßigen Nettoentgelts pro Kalendertag überschreitet, wird der niedrigere Betrag, also 45,51 €, angesetzt.

Angenommen, Herr H. bezieht für 25 Kalendertage Krankengeld, so erhält er insgesamt

45,51 € × 25 = 1137,75 €

Krankengeldanspruch besteht auch für versicherte, erwerbstätige Eltern, wenn ein Kind erkrankt ist. Mutter bzw. Vater können dieses Recht für jeweils 10 Tage pro Kalenderjahr geltend machen; für Alleinerziehende verlängert sich der Anspruch auf 20 Tage. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde dieser Rechtsanspruch im Jahr 2020 vorübergehend um zehn Tage verlängert.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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