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2.5.2 Gesundheitsfonds

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Die Einnahmen der Kassen aus dem allgemeinen Beitragssatz – Arbeitnehmer- bzw. Rentner sowie Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung – müssen die Kassen an den Gesundheitsfonds abliefern. Daneben fließen Steuermittel des Bundes in Höhe von 14,5 Mrd. € (2019) jährlich in den Fonds ein. Die Steuermittel dienen dazu, sogenannte versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Darunter sind jene Leistungen der Kassen zu verstehen, die nicht der Diagnose, Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen. In erster Linie sind dies alle mit Schwangerschaft und Geburt (es handelt sich dabei eben nicht um Krankheit) verbundenen Ausgaben. Vor allem aber soll der Bundeszuschuss die Ausgaben der Kassen für beitragsfrei versicherte Kinder und Jugendliche abdecken. Leistungen für Kinder und Jugendliche, so die Argumentation, sind eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, also der Steuerzahler, und nicht nur der Beitragszahler der Krankenkassen.

Die Einnahmen aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag behalten die Kassen, er muss also nicht in den Fonds eingezahlt werden.

Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet. Abbildung 6 zeigt den Fonds als »Topf«, in welchem die Mittel der Kassen und des Bundes gesammelt werden und danach an die einzelnen Kassen ausgeschüttet werden ( Abb. 6). Dies erfolgt in Abhängigkeit vom Krankheitsrisiko der Versicherten der jeweiligen Kasse durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (§§ 266 ff. SGB V). Dadurch sollen die unterschiedlichen Risikoprofile der Krankenkassen weitgehend ausgeglichen werden. Es gibt Kassen, deren Versicherte eher jung und gesund sind – im Versicherungsjargon werden sie als gute Risiken bezeichnet –, während andere Kassen viele ältere und kranke Versicherte, also schlechte Risiken haben. Demgemäß unterscheiden sich die durchschnittlichen Ausgaben der Kassen je Versichertem. Der Risikostrukturausgleich trägt dem Rechnung und stellt sicher, dass die Krankenkassen Fondsmittel je nach Krankheitshäufigkeit und -schwere ihrer Versicherten bekommen. Dazu werden Alters- und Geschlechtsgruppen sowie Morbiditätsgruppen (z. B. Neubildung, Herzerkrankung etc.) gebildet.


Abb. 6: Gesundheitsfonds

Je Versichertem (Mitglieder und mitversicherte Familienangehörige) erhält jede Kasse eine Grundpauschale. Leiden Versicherte einer Kasse an einer Krankheit aus den Morbiditätsgruppen des Risikostrukturausgleichs, so erhält sie einen Zuschlag zur Grundpauschale.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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