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Beispiel:

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Der Krankenkasse A reichen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, sie erhebt deshalb von ihren Mitgliedern einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,1 %. Die Mitglieder und ihre Arbeitgeber zahlen folglich jeweils 7,3 % + 1,1 % = 8,4 % des Monatsbruttos in die Kasse ein (jeweils analog Rentner und Rentenversicherung).

Angenommen die Arbeitnehmerin Frau A. aus obigem Beispiel wäre in Krankenkasse A versichert, so trügen sie selbst und ihr Arbeitgeber jeweils 2110 € × 0,084 = 177,24 €; insgesamt 177,24 € × 2 = 354,48 €.

Um Ungerechtigkeiten zu verhindern, ist ein Einkommensausgleich vorgeschrieben. Es gibt Kassen mit vielen gutverdienenden Mitgliedern und Kassen, deren Mitglieder eher wenig Arbeitsentgelt erhalten. Letztere Kassen erhielten folglich weniger Geld, wenn sie einen ebenso hohen Zusatzbeitrag erhöben wie Kassen mit vielen Gutverdienern. Bzw., um gleich hohe Einnahmen zu erzielen, müsste die »arme« Kasse einen höheren Zusatzbeitrag erheben als die »reiche« Kasse. Der Einkommensausgleich dient also auch dazu, einen fairen Wettbewerb der Kassen zu gewährleisten.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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