Читать книгу Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Jochen Gürtler - Страница 35
Rechenbeispiel:
ОглавлениеKasse B hat 1 Mio. Mitglieder, die im Durchschnitt 3000 € brutto pro Monat verdienen. Kasse C hat ebenfalls 1 Mio. Mitglieder, deren Durchschnittsverdienst liegt bei nur 2000 € pro Monat. Angenommen, beide Kassen erheben einen Zusatzbeitrag von 1 %.
Kasse B erhielte pro Monat: 1 000 000 × 3000 € × 0,01 = 30 Mio. €
Kasse C erhielte pro Monat: 1 000 000 × 2000 € × 0,01 = 20 Mio. €
Um die »arme« Kasse C nicht zu benachteiligen, wird ein vollständiger Einkommensausgleich vorgenommen: Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge sind auf die beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der Mitglieder aller Kassen zu beziehen.
Im Rechenbeispiel ergäbe sich ein Durchschnittseinkommen von 2500 € mit der Konsequenz, dass beide Kassen Zusatzeinnahmen von 25 Mio. € pro Monat erhalten.
Seit im Jahr 2015 der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt wurde, ist es für preisbewusste Mitglieder lohnend, sich nach Kassen mit niedrigem Zusatzbeitrag umzusehen und von ihrer Kassenwahlfreiheit Gebrauch zu machen. Für die Kassen bedeutet es, dass sie sich verstärkt im Preiswettbewerb um Mitglieder profilieren können.
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch gilt statt des allgemeinen Beitragssatzes ein verminderter Satz von 14,0 %. Dieser Beitragssatz, zu dem noch der kassenindividuelle Beitragssatz dazu kommt, gilt für Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind.
Mit Wahltarifen ist es den Mitgliedern möglich, die Beitragsbelastung zu senken. In der Satzung kann eine Kasse vorsehen, den Mitgliedern, die einen Teil der jährlichen Kosten für Gesundheitsleistungen selbst übernehmen (Selbstbehalt), eine Prämie auszuzahlen. Prämienzahlungen sind in der Kassensatzung ebenso möglich, wenn Mitglieder und ihre mitversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Kassenleistungen in Anspruch nehmen (Beitragsrückerstattung). Allerdings darf die Prämienzahlung ein Zwölftel des Jahresbeitrages nicht überschreiten, da andernfalls die Solidarität zu stark eingeschränkt würde. Wer den Selbstbehalt wählt, ist drei Jahre lang an seine Kasse gebunden, d. h. er kann in dieser Zeit nicht von seinem Kassenwahlrecht Gebrauch machen. Für die Beitragsrückerstattung gilt eine Bindefrist von nur einem Jahr.