Читать книгу Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Jochen Gürtler - Страница 32
2.5 Finanzierung – Gesundheitsfonds 2.5.1 Allgemeiner und kassenindividueller Beitragssatz, Wahltarife
ОглавлениеDie Bundesregierung legt den allgemeinen Beitragssatz fest. Er liegt im Jahr 2020 bei 14,6 %. Für abhängig beschäftigte Mitglieder wird der Beitrag zu gleichen Teilen, also jeweils 7,3 %, vom Mitglied und dessen Arbeitgeber getragen. Für Rentner gilt eine analoge Regelung: Aus gesetzlichen Renten zahlen Rentner und Rentenversicherung Kassenbeiträge jeweils in Höhe von 7,3 % (für zusätzliche Alterseinkünfte, z. B. Betriebsrenten, müssen Rentner den vollen Beitragssatz allein bezahlen).
Beiträge zur Krankenkasse, ebenso wie die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, werden vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( Tab. 6) erhoben. Beitragspflichtig sind das Arbeitsentgelt sowie einmalige Einnahmen aus einer Beschäftigung, auch wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht, wie z. B. auf das Weihnachts- oder Urlaubsgeld.