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3.5.5 Nötigung

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Ein weiterer Straftatbestand ist die Nötigung, § 240 StGB. Sie umfasst jede Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel, welche dazu dient, den Betroffenen zu einer bestimmten Handlung zu bewegen. Der Straftatbestand kann insbesondere bei Überwältigungssituationen von Bedeutung sein.

Umgang mit Zwangsmaßnahmen

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