Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 57
Fallbeispiel – Alternative 2
ОглавлениеBei dem Messer handelt sich um ein stumpfes Frühstücksmesser. Herr B ist ein älterer Herr, der zumeist zur Fortbewegung einen Gehwagen mit sich führt.
Frau O sollte zunächst Herrn B auffordern, das Messer zur Seite zu legen. Eine sofortige körperliche Überwältigung von Herrn B ist nicht gerechtfertigt, da es nicht auszuschließen ist, dass die Bedrohung durch Herrn B anders – nämlich durch Kommunikation – abzuwenden ist. Da von Herrn B keine ernsthafte Gefahr ausgeht, muss Frau O zunächst versuchen, den Konflikt durch ein milderes Mittel – wie eine verbale Auseinandersetzung – zu lösen.