Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 149
b) Konkreter Belastungsvergleich
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Sowohl iRd abstrakten Belastungsvergleichs nach Tarif als auch bei Vorliegen einer Vorzugsbesteuerung obliegt dem Auswanderer die Möglichkeit nachzuweisen, dass seine gesamte Steuerbelastung nach dem Ausscheiden aus der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht zwei Drittel seiner Steuer bei unbeschränkter StPfl erreicht. Der abstrakte Belastungsvergleich nach Tarif und die Vorzugsbesteuerung können daher lediglich zu der widerlegbaren Vermutung einer Niedrigbesteuerung führen, die vom erweitert beschränkt Stpfl im Wege des konkreten Belastungsvergleiches entkräftet werden kann.[106] Der Vergleich wird als sog Schattenveranlagung geführt. Für den eigentlich aus der unbeschränkten dt Einkommensteuerpflicht Ausgeschiedenen wird eine fiktive Einkommensteuerveranlagung als unbeschränkt StPfl durchgeführt. Eine Niedrigbesteuerung wird dann angenommen, wenn die vom Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern (Istbesteuerung) nicht mindestens zwei Drittel der Steuer betragen, die der Auswanderer bei unbeschränkter StPfl nach § 1 Abs 1 EStG zu entrichten hätte (Sollbesteuerung).