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ee) Überschuldung

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Der Eintritt der Überschuldung lässt sich recht einfach aus der Überschuldungsbilanz ablesen. Ist die Summe der Verbindlichkeiten (Passiva) höher als die Summe der Vermögenswerte (Aktiva), dann ist die Überschuldung zu bejahen.

§ 3 Die Begründetheit des Insolvenzantrags › III. Überschuldung › 3. Beweisfragen

Insolvenzrecht

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