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I.8 Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach – Rechtliches, Vocatio und Missio

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Werner H. Ritter/Henrik Simojoki

In fast allen europäischen Ländern gibt es von der Grundschule an Religionsunterricht in staatlichen Schulen – häufig unter Beteiligung der Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen. Gleichwohl birgt diese Konstellation einige Spannung in sich. Daher sollen in diesem Abschnitt die rechtlichen Bestimmungen vor allem des Grundgesetzes, die Festschreibung des Religionsunterrichts als »ordentliches Lehrfach« und die Verantwortung seitens der Religionsgemeinschaften genauer in den Blick genommen werden. Die Ausführungen orientieren sich an der im Grundgesetz vorgesehenen Form eines konfessionellen Religionsunterrichts als ordentlichem Lehrfach, der in Deutschland den Regelfall darstellt. Allerdings zeigt ein Blick auf die jüngste Entwicklung und gegenwärtige Praxis des Religionsunterrichts, dass es eine wachsende Zahl von alternativen Realisierungswegen und Parallelangeboten gibt.

Religionsdidaktik Grundschule

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