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1. Konvergenz ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung
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Kernaussage der Institutionenökonomie ist, dass die ökonomischen Handlungsbedingungen grundlegend von der konkreten Ausgestaltung des sozialen Wirtschaftsraumes abhängen[396]. Bevor detailliert auf das Zusammenwirken ökonomischer und strafrechtlicher Mechanismen eingegangen wird, soll daher in einem ersten Schritt die Konvergenz ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung aufgezeigt werden.