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a) Ermittlungen im Besteuerungsverfahren

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Hauptquelle von Informationen im Besteuerungsverfahren sind die internen Akten der Finanzverwaltung in Papier oder – zunehmend – in elektronischer Form, die ihrerseits überwiegend gespeist werden durch die Erklärungen des Steuerpflichtigen, zu denen er im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten (§ 90 AO und viele weitere mehr) verpflichtet ist. Das gilt sowohl für regelmäßig (jährlich, quartalsweise, monatlich) wiederkehrende Erklärungen und Anmeldungen wie für sporadisch und anlassbezogen abzugebende Erklärungen und Anzeigen (z.B. bei einem Erb- oder Schenkungsfall).

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Daneben schaffen die Steuergesetze eine Reihe von Informationspflichten für Dritte, die als sog. Kontrollmitteilung ebenfalls zur steuerlichen Informationsgewinnung beitragen.

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