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ee) Informationsquellen des Bundes

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Die Finanzverwaltungen der Länder können auch auf Informationsquellen des Bundes zurückgreifen, die zumeist beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgehalten werden. Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für den steuerlichen Auslandskontakt mit Finanzbehörden in anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Über das BZSt läuft der gesamte Amtshilfeverkehr mit anderen Staaten (s.u. Rn. 108 ff.). Aus verschiedenen Auskunftsverfahren bekannt gewordene Informationen werden systematisch gesammelt in der Informationszentrale Ausland (IZA), die von den Ländern abgefragt werden kann.

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Besondere Bedeutung hat das BZSt für die Umsatzsteuer, weil dort die zentrale deutsche Kontaktstelle (CLO)[35] für das Ausland angesiedelt ist und alle umsatzsteuerlich relevanten Informationen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten in dieser Stelle zusammen fließen. Das betrifft sowohl die innergemeinschaftlichen Lieferungen von Unternehmen aus anderen Staaten nach Deutschland, die im Inland steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe darstellen wie auch die Informationen über dubiose Empfänger von (steuerfreien) deutschen innergemeinschaftlichen Lieferungen, die möglicherweise gar keine sind, weil die Liefergegenstände mangels Existenz des Empfängers gar nicht bei diesem ankommen können.

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