Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 419
d) Einziehung von Vermögensgegenständen des Gesellschaftsvermögens
Оглавление293
Die Vorschrift des § 74e StGB erfasst diejenigen Fälle, in denen ein Vertreter einer juristischen Person oder Personenvereinigung für diese gehandelt hat. Nicht unter diese Vorschrift fallen hingegen Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie alle übrigen gesetzlichen oder gewillkürten Vertretungsverhältnisse. Der Vertreter muss allerdings als eine in § 74e StGB genannte Person gehandelt haben; eine Erweiterung dieses Personenkreises ist ausgeschlossen.[87] Nach dieser Regelung kann, soweit der Vertreter eine Handlung vorgenommen hat, die diesem gegenüber die Einziehung eines Gegenstandes oder des Wertersatzes zuließen, diese Handlung dem Vertretenen zugerechnet werden, so dass die Einziehung von Gesellschaftsvermögen möglich wird.
294
Für die Frage, ob eine Einziehung angeordnet werden soll, ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Da es sich bei der Anordnung der Einziehung nicht um eine zwingende Vorschrift handelt, kann der Verteidiger hier beispielsweise im Rahmen von Verfahrensabsprachen den Mandanten vor Vermögenseinbußen bewahren.
295
Die Vorschrift des § 74f StGB ist eine Ausformung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. In dem Urteil muss insbes. angegeben werden, welchen Wert der Einziehungsgegenstand hat, um so eine Überprüfbarkeit der Verhältnismäßigkeit zu ermöglichen.[88]
296
In dem dargestellten Fall kann das Kfz, dass der Täter für die Einfuhrfahrt benutzt hat, gem. § 74 StGB eingezogen werden.[89] Hat er den Pkw zwischenzeitlich verkauft und hierfür Bargeld erhalten, so kann gem. § 74c StGB die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden.
Kapitel 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren › E. Vermögensabschöpfung › III. Sicherung der Anordnung der Einziehung