Читать книгу Wettbewerbs- und Kartellrecht - Meinrad Dreher - Страница 108
F. Die Rechtsfolgen
Оглавление232
§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 UWG, nicht mehr jedoch § 3 Abs. 2 UWG, enthalten jeweils ein Verbot („sind unzulässig“). Die Sanktionen bei einer Zuwiderhandlung ergeben sich dagegen aus dem mit „Rechtsfolgen“ überschriebenen Kapitel 2 des UWG (§§ 8 ff UWG). Es sind dies die Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung (§ 8 UWG), Schadensersatz (§ 9 UWG) und Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG). Sie werden ergänzt durch Hilfsansprüche auf Auskunftserteilung und den Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (§ 13 Abs. 3 UWG). Die Einzelheiten werden unten § 4 näher dargestellt.