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I. Das UWG und die Kodifikationen des BGB und des HGB

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Das Recht gegen unlauteren Wettbewerb ist überwiegend (Sonder-)Privatrecht, das sich seit 1896 unabhängig von den Kodifikationen des BGB und des HGB entwickelt hat. Es greift jedoch in vieler Hinsicht auf die Institute und Begriffe des BGB zurück. Gesetzlich ist das Verhältnis des UWG zu den Vorschriften des BGB und des HGB nicht besonders geregelt. Daher stellen sich de lege lata vor allem Konkurrenzfragen. De lege ferenda besteht die Aufgabe darin, die Regelungen zum Schutz von Unternehmern, Verbrauchern und unverfälschtem Wettbewerb sachgerecht auf die genannten Gesetze zu verteilen.[142]

Wettbewerbs- und Kartellrecht

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