Читать книгу Staatsrecht aus Verwaltungsperspektive - Michael Frey - Страница 14

III.Das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG

Оглавление

28Das Rechtsstaatsprinzip stellt ein sehr weitreichendes verfassungsrechtliches Prinzip dar. Er zerfällt in den formellen Rechtsstaatsbegriff, nachdem sich jede staatliche Maßnahme an Gesetz und Recht messen lassen können muss und den materiellen Rechtsstaatsbegriff, nachdem jedes staatliche Handeln sich auch materiell vom Gerechtigkeitsgedanken leiten lassen muss. Darüber hinaus haben Rechtsprechung und Literatur zahlreiche weitere wichtige Grundsätze aus dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt.

Die konkreten Aussagen des Rechtsstaatsprinzips zu umschreiben ist keine einfache Aufgabe, weil es sich zum Teil mit anderen Prinzipien (insb. dem Demokratieprinzip) überschneidet. Im Folgenden sollen die für die Verwaltung wichtigsten Aspekte des Rechtsstaatsprinzips erläutert werden. Dazu zählen die Normenhierarchie, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Rechtssicherheit.18

Staatsrecht aus Verwaltungsperspektive

Подняться наверх