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Erster TeilStaatsrecht in der Fallbearbeitung der Verwaltung

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12Für die Verwaltung spielen nicht alle Elemente des Staatsrechts eine wesentliche Rolle. So kommen aus dem Staatsorganisationsrecht hauptsächlich die Staatszielbestimmungen in Frage. Ihnen wird daher im 1. Kapitel ein kurzer Überblick gewidmet. Grundrechte hingegen spielen auch und gerade für das Verwaltungshandeln eine zentrale Rolle. Ihre Behandlung in der Fallbearbeitung wird daher zunächst im Allgemeinen (2. Kapitel) behandelt, bevor sodann auf die wichtigsten Grundrechte eingegangen wird (3. Kapitel).

Staatsrecht aus Verwaltungsperspektive

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