Читать книгу Rechtsdienstleistungsgesetz - Michael Kleine-Cosack - Страница 81
aa) Schutzzweck
Оглавление147
Die rechtliche Bewertung bestimmt sich maßgeblich nach den Schutzzwecken des RDG (vgl. § 1 I 2) sowie dessen Auslegung am Maßstab des Gebots der teleologischen und verfassungskonformen Auslegung. Eine Anwendung des RDG scheint danach nicht gerechtfertigt, wenn es sich um die schlichte Beratung des Rechtsuchenden unter Zuhilfenahme der Mittel der Kommunikationstechnik wie Telefon, Brief, Fax oder Internet handelt.[209] Ganz abgesehen davon, dass dieser Bereich ohnehin nicht kontrollierbar ist, so verbietet sich die Anwendung des RDG, weil der Rechtsuchende stets – was unzumutbar ist und Grenzgebietler bevorzugt – gezwungen würde, sich in das Ausland zu begeben, um sich beraten zu lassen.[210]