Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 144
aa) Beginn
Оглавление248
Der Grundrechtsschutz natürlicher Personen beginnt mit der Geburt, was allerdings die Ausnahme eines Schutzes des „nasciturus“ nicht ausschließt.[5] Auch Minderjährige sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren – wie z.B. bei Sorgerechtsentscheidungen – grundsätzlich grundrechts- und daher unabhängig vom Alter auch beteiligtenfähig. Probleme können sich allenfalls bei der Vertretung und damit bei der Prozessfähigkeit stellen.[6]