Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 181
aa) Kriterien
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Stets ist entscheidend, welche Grundrechtsverletzung der Beschwerdeführer rügt. Maßgeblich ist, ob ihm das weitere fachgerichtliche Verfahren noch die Möglichkeit bietet, diese Grundrechtsbeschwer dort prüfen und gegebenenfalls beheben zu lassen, und ob ausnahmsweise ein dringendes schutzwürdiges Interesse besteht, das verbietet, die endgültige Entscheidung abzuwarten. Wenn die Entscheidung in einem selbstständigen Zwischenverfahren ergangen ist und eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend beantwortet hat, die in weiteren Instanzen nicht mehr geprüft werden kann,[68] kann eine Verfassungsbeschwerde schon vor der Endentscheidung in Betracht kommen.