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a) Grundsätzliches

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Die nachfolgende Darstellung der fast unüberschaubaren Kasuistik zum unzulässigen und deshalb (eventuell) strafbaren Verteidigerverhalten beschränkt sich aus Gründen der Straffung bewusst auf die praxisrelevanteren Fälle. Da sie nicht alle denktheoretisch möglichen Fallkonstellationen behandelt, erhebt sie daher auch nicht ansatzweise den Anspruch auf Vollständigkeit.

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung

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