Читать книгу Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke - Страница 86
bb) Tatsachenbehauptungen
Оглавление195
Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von den Meinungsäußerungen.[54] „Im Unterschied zu den Werturteilen steht bei ihnen die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund“[55], weshalb sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich sind.[56] Gerade unabhängig von den subjektiven Auffassungen des sich Äußernden soll etwas als objektiv gegeben hingestellt werden. Tatsachenbehauptungen fallen deswegen aber nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG. Da sich Meinungen in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder sich auf tatsächliche Verhältnisse beziehen, sind Tatsachenbehauptungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind. Auch Tatsachenbehauptungen genießen also den Schutz des Grundrechts, wenn (und soweit) sie meinungsbezogen sind.[57] Der Schutz der Tatsachenbehauptungen durch das Grundgesetz endet (erst) dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können.[58]