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bb) Einkünfte aus Mitunternehmerschaft, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

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Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Gewinnanteile und Sondervergütungen des Mitunternehmers. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige Mitunternehmer einer Gesellschaft ist, die gewerbliche Einkünfte erzielt. Welche Erträge unter den Begriff der Gewinnanteile und welche als Sondervergütungen anzusehen sind, wird unten bei Rn. 178 ff., 183 ff. im Rahmen der Gewinnermittlung erörtert.

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