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(2) gewerbliche Einkünfte
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Eine Personengesellschaft kann grundsätzlich Einkünfte aus allen der in § 2 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Einkunftsarten erzielen. Für Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen. Zwar fordert dies der Wortlaut des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht ausdrücklich, dies ergibt sich jedoch im Umkehrschluss zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.