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II. Wirksamkeitshindernisse
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Auch in Bezug auf mögliche Wirksamkeitshindernisse gelten im Arbeitsrecht im Ausgangspunkt keine Besonderheiten, m.a.W. es gelten die §§ 116-118 BGB[91] ebenso wie die §§ 164 ff. BGB und die §§ 104 ff. BGB. Hinzuweisen ist aber auf folgende Aspekte, die im Arbeitsleben relevant werden können: