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cc) Alkohol- und Drogenabhängigkeit
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Nach gelegentlichem Alkohol- oder Drogenkonsum kann nicht gefragt werden. Hat sich dieser zu einer Sucht entwickelt und ist diese prognostisch innerhalb der nächsten sechs Monate nicht heilbar, liegt nach den obigen Regeln (Rn. 142) eine Behinderung vor, so dass eine Frage danach grundsätzlich ausscheidet (Rn. 137 f.); anders dagegen, wenn die Sucht in weniger als sechs Monaten heilbar erscheint, dann handelt es sich „nur“ um eine Erkrankung und es gelten die entsprechenden Grundsätze (Rn. 141 f.).