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§ 8 Die verbotenen Vernehmungsmethoden
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
II. Fallgruppen der verbotenen Vernehmung
III. Folgen des Verstoßes gegen § 136a StPO
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Fall 18: Der des Mordes beschuldigte A hatte in den letzten 30 Stunden vor dem Geständnis keine Gelegenheit zum Schlafen. Kann sein Geständnis verwertet werden? Rn 220
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Fall 19: A steht in dringendem Tatverdacht, einen Mord begangen zu haben. Die Polizei konnte ihm die Tat bisher nicht nachweisen. Zwecks Überführung des A wirbt sie den Mithäftling M an, der A über das Tatgeschehen aushorchen soll. M wird auf die Zelle des A gelegt und schleicht sich in dessen Vertrauen ein, indem er zum Schein einen gemeinsamen Fluchtplan entwirft. In der sich einstellenden Vertrauensatmosphäre gesteht A dem M die Tat. M gibt die Information an die Polizei weiter. Kann die Aussage des A durch Vernehmung des M in den Prozess gegen A eingeführt werden? Rn 221
§ 8 Die verbotenen Vernehmungsmethoden › I. Grundlagen, § 136a StPO