Читать книгу Strafprozessrecht - Sabine Swoboda - Страница 53
3. Das Oberlandesgericht
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Die Spruchkörper beim OLG (Berlin: KG) heißen Senate. In erster Instanz entscheidet das OLG mit drei bzw fünf Berufsrichtern (Einzelheiten s. § 122 II GVG). Die erstinstanzliche Zuständigkeit der OLGe (nur derjenigen, in deren Bezirken die jeweilige Landesregierung ihren Sitz hat) umfasst alle in § 120 I GVG aufgezählten Staatsschutzdelikte sowie solche des § 120 II GVG (zB Mordtaten oder Brandstiftungen, die bestimmt und geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen – wird auch bei rechtsextremistischen Taten bejaht), wenn der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung die Verfolgung übernimmt, sog. Evokationsbefugnis[30].
Das in Bayern aufgrund der Sonderregelung des § 9 EGGVG errichtete Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) wurde zwischenzeitlich aufgelöst, nunmehr aber erneut errichtet.
Die oben (Rn 77) dargestellten Grundsätze zu Mitteilung der Besetzung des Gerichts sowie zum Besetzungseinwand gelten auch für das OLG.
§ 3 Gericht, Gerichtsaufbau und Zuständigkeit › IV. Die Zuständigkeit in erster Instanz und die Besetzung der Spruchkörper › 4. Das Problem der sog. „beweglichen Zuständigkeit“