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Teil 2 Die Tatbestände des Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Die Straftatbestände der AO
II. Straftatbestände außerhalb der AO
III. Steuerordnungswidrigkeiten
IV. Einzelfragen zum materiellen Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht
V. Klassische Hinterziehungsfälle
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Der Begriff der Steuerstraftat wird in § 369 Abs. 1 AO definiert. Strafvorschriften nach den Steuergesetzen enthalten die §§ 370 ff. AO für Bundes- und EG-Steuern (§ 1 Abs. 1 AO) und die Abgabengesetze der Länder für die Landes- und Gemeindesteuern durch Verweisung auf die §§ 369 ff. AO oder eigene Strafvorschriften.[1] Die Nennung der Zollstraftaten in § 369 Abs. 1 AO hat nur klarstellende Funktion, da Zölle gem. § 3 Abs. 3 AO ebenfalls Steuern i.S. der AO sind.[2]