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Tag 26

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23. Juli 2013

Manfred Götzl, Richter. Stephan Seidl, 54, Rechtsmediziner. Er obduzierte die Leiche des Nürnberger Blumenhändlers Enver Şimşek, der am 9. September 2000 niedergeschossen wurde und zwei Tage später starb. Der Rechtsmediziner sagte auch an Tag 50 aus. Dieter S., 61, Waffenexperte beim Landeskriminalamt Bayern. Horst H., 57, Mitarbeiter des BKA Meckenheim. Er vernahm Holger Gerlach nach dessen Festnahme am 13.11.2011 und war auch an der Durchsuchung seiner Wohnung beteiligt. Herbert M., 54, Polizist aus Bad Brückenau. Er vernahm eine Zeugin im Mordfall des Nürnberger Schneiders Abdurrahim Özüdoğru, die aussagte, die Tat und den Tatverdächtigen am 13.7.2001 beobachtet zu haben. Wolfgang Heer, Anja Sturm, Verteidiger von Beate Zschäpe. Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Johannes Pausch, Verteidiger von Carsten Schultze. Seda Başay, Björn Elberling, Adnan Erdal, Carsten Ilius, Edith Lunnebach Anwälte der Nebenklage.

Seidl Ich habe die Obduktion bei Herrn Enver Şimşek vorgenommen. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alt und 176 Zentimeter groß. Es waren keine Vorerkrankungen erkennbar. Der Körper wurde von acht Schüssen getroffen. Ich nehme auf meine Aufzeichnungen Bezug. Erstens: Schädelsteckschuss, Einschuss Oberlippe, durch Oberkieferschneidezähne, zwischen Riechkolben und Schädellappen. Kupferfarbiges Projektil eingepresst in Schädel. Massives Hirnödem. Letztlich tödlich. Zweitens: Schädelweichteildurchschuss, Einschuss Unterlippe, Aussprengung des linken oberen ersten Schneidezahnes. Durchschuss des linken Augapfels. Halbrunde Knochenaussprengung im äußeren Drittel der Augenbraue an der Ausschusswunde. Drittens: Schädelweichteilsteckschuss, linke Wange, sechs Zentimeter vor linkem Ohrmuschelansatz, zwei Millimeter breiter Schürfsaum, vier Zentimeter hinter dem Gehörgang in Kopfschwarte ein Projektil gefunden. Viertens: Schädelweichteil-Steckschuss, rechte Wange, bohnenkerngroß, strahlige Beschaffenheit, Nahschuss vermutlich, Geschoss in den Weichteilen unter dem Jochbein. Fünftens: Kopf-Rumpf-Steckschuss, Einschuss linke Wange, drei Millimeter Durchmesser, darunter eine kleine Aussprengung des Kieferknochens, kräftige Einblutung in Mundboden und Halsweichteile, das deformierte Projektil fand sich in der oberflächlichen Rückenmuskulatur. Sechstens: Rumpf-Steckschuss, Schusskanal von rechter Brustseite Durchschnitt fünf Millimeter, nach oben hinten innen gerichtet. Unterblutungen der Pleurakuppel. Siebtens: Armdurchschuss, Einschuss am linken Unterarm, drei Millimeter, Ausschuss, Beugeseite Oberarm. Achtens: Streckseite des linken Ellenbogens. (Kurze Pause.) Der erste Schuss war therapeutisch nicht behandelbar. Man muss von einem Schützen ausgehen, der mit zwei Waffen hintereinander geschossen hat, oder von zwei Schützen, die nacheinander geschossen haben.

Götzl Wie viele Projektile sind aufgefunden worden?

Seidl Fünf.

Götzl Wie viele Schüsse wurden insgesamt abgegeben?

Seidl Acht.

(Seidl verlässt den Gerichtssaal. Der nächste Zeuge, der LKA-Beamte Dieter S., betritt den Saal.)

Dieter S. Wir haben einen SEK-Beamten mit den Einschussdefekten markiert und ihn dann mit Farbmunition beschossen – er hatte Schutzkleidung an –, um die Schlüssigkeit unserer Annahmen zu überprüfen. Wir gehen davon aus, dass der Schütze vor dem Fahrzeug stand. Der Brustschuss rechts steigt an, der Wangenschuss links steigt an. Sehr schwierig einzuordnen ist der Mundschuss. Es ist nicht auszuschließen, dass der Schütze ins Fahrzeug gestiegen ist und auf die liegende Person geschossen hat. Wir reden von einem Zeitablauf von zehn bis fünfzehn Sekunden.

Anwältin Başay Warum hat das Gutachten so lange gedauert? Der Auftrag erging am 12. September 2000, erstellt wurde es erst 2002.

Dieter S. Das kann ich nach so langer Zeit nicht mehr sagen, die Sache ist zurückgestellt worden, weil andere Dinge vordringlicher waren.

Anwältin Başay Kann man etwas über die Geübtheit der Schützen sagen?

Dieter S. Wir haben ungeübte Schützen hinzugezogen und festgestellt, dass auch ein ungeübter Schütze mit Schalldämpfer auf kurze Distanz sehr treffgenau schießen kann.

Verteidiger Klemke Kennen Sie Herrn W.?

Dieter S. Das war der Auftraggeber für das Gutachten.

Verteidiger Klemke Im Aktenvermerk vom BKA, Seite 4, heißt es: »Der ungeübte Schütze hatte beim Schießen mit Schalldämpfer Visierungsprobleme.« Das klingt jetzt anders als das, was Sie sagen.

Dieter S. Tja, das ist halt die Auffassung von Herrn W. Ich hatte eine andere.

Klemke Wie viele ungeübte Schützen haben Sie denn schießen lassen bei der Rekonstruktion?

Dieter S. Ich schätze mal, es waren mindestens zwei Schützen, aber möchte mich nicht festlegen, vielleicht hat noch ein Kollege Erinnerung.

Klemke Sie haben selbst auch geschossen?

Dieter S. Ja, ich bin geübter Schütze.

(Der Zeuge wird entlassen. Es folgen Erklärungen verschiedener Anwälte zur Aussage des BKA-Beamten Horst-Thomas S., der von Tag 23 bis 25 befragt wurde.)

Verteidiger Klemke Ich nehme Bezug auf den Artikel 6, Absatz 3, der Europäischen Menschenrechtskonvention. Da haben wir ein kleines Problem: Holger Gerlach hat hier vor Gericht keine Fragen beantwortet. Die Einvernahme des Zeugen Kriminaloberkommissar Horst-Thomas S. hat diese ganze missliche Lage nicht verbessert. Der Zeuge hat offenbart, dass eine ganze Reihe von Fragen, die nahegelegen hätten, von ihm und seinen Kollegen nicht gestellt wurden. Die Angaben von Gerlach wurden nicht kritisch hinterfragt. Man könnte über die Gründe lange spekulieren. Fest steht: Auf die Angaben des Herrn Gerlach können keine Feststellungen zulasten Herrn Wohllebens gestützt werden.

Schon bei der Beweiserhebung entstanden erhebliche Mängel, wie will man das bei der Beweiswürdigung beheben? Es gibt außerhalb der Bekundungen von Herrn Gerlach zum angeblichen Waffentransport keine weiteren Beweismittel, die das in irgendeiner Weise belegen. Wenn das verwertet wird, haben wir ein Problem mit der Menschenrechtskonvention.

Verteidiger Pausch Der Zeuge Kriminaloberkommissar Horst-Thomas S. hat sich als Rechts-Ermittler bezeichnet. (Horst-Thomas S. gilt als Experte für Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum.) Er verfügt über fundierte Kenntnisse über die rechte Szene. Aus ihnen geht insbesondere hervor: Der Angeklagte Schultze war offensichtlich nicht das einzige Mitglied in der rechten Szene, das zu dem Trio Kontakt hatte. Und: Herr Schultze war an den Gewaltdiskussionen nicht beteiligt.

Verteidiger Heer Die genannten Vernehmungen von Holger Gerlach wurden nicht lege artis durchgeführt. Lediglich bestimmte Formulierungen sind wörtlich niedergeschrieben worden, die den Behörden wichtig erschienen. Ansonsten wurde lediglich zusammenfassend mitgeschrieben. Wie sich Herr Gerlach tatsächlich geäußert hat, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Es hieß, einige Äußerungen seien nicht protokollierungswürdig gewesen. Wenn nichts dabei rausgekommen sei, wurde ebenfalls nicht protokolliert. Aufgrund dieser höchst mangelhaften Niederschrift und Vernehmung ist es nicht möglich, sich ein exaktes Bild zu machen. Außerdem verweigert sich Holger Gerlach einer konfrontativen Befragung. Bekundungen des Zeugen Horst-Thomas S. offenbaren, dass eine Vielzahl von Sachverhalten abgearbeitet werden sollte. Herr Gerlach hat bei den Zusammentreffen mit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe keinerlei Differenzierung zwischen den Personen vorgenommen. Zahlreiche Angaben von Herrn Gerlach wurden als zutreffend unterstellt, auch die Pauschalisierungen wurden von den Vernehmungsbeamten übernommen, indem sie auch nur noch nach Verhaltensweisen »der drei« fragten. Dem Zeugen S. war bekannt, dass Herr Gerlach dem Zeugen Kriminaloberkommissar L. gegenüber angegeben hatte, dass Böhnhardt und Mundlos am weitesten oben gestanden hätten und danach Frau Zschäpe gekommen sei (L. war am Tag 19 befragt worden.). Ihm gegenüber machte Herr Gerlach die hierzu im diametralen Gegensatz stehende Angabe, unsere Mandantin sei gegenüber Böhnhardt und Mundlos gleichberechtigt gewesen. Der Widerspruch wurde nicht geklärt. Auch im Hinblick auf die Übergabe der Schusswaffe wurden von Herrn Gerlach keine Details genannt, eine ausreichende Hinterfragung blieb aus. In zentralen Punkten seiner Aussage hat er sich mehrfach widersprochen. Bezüglich der Übergabe der Waffe erschöpfte sich nach der Erklärung von Herrn Gerlach die Handlung unserer Mandantin darin, Herrn Gerlach am Bahnhof abgeholt zu haben, in die eigentliche Übergabe der Schusswaffe war sie seinen Angaben nach in keiner Weise involviert. Sämtliche Angaben von Herrn Gerlach im Ermittlungsverfahren sind vor dem Hintergrund zu würdigen, dass sie von dem Streben nach der Anwendung der Kronzeugenregelung getragen sind. Hierunter fällt auch die Behauptung, unsere Mandantin sei neben Mundlos und Böhnhardt gleichberechtigt gewesen. Herr Gerlach wusste, dass er von der Regelung nur profitieren kann, wenn er nicht nur die verstorbenen Böhnhardt und Mundlos, sondern gerade auch unsere Mandantin belastet.

Anwalt Elberling (Er verliest eine Erklärung im Namen von insgesamt fünf Nebenklagevertretern.) Die Aussage des Zeugen S. zeigt, dass Gerlachs Angaben zu äußerlichen Vorgängen glaubhaft sind. Sie sind nicht widersprüchlich, sondern konsistent. Der Angeklagte hat zwar sein tatsächliches Wissen nur zögerlich preisgegeben, es gibt jedoch keine Hinweise, dass das, was er preisgegeben hat, unrichtig wäre. Das bei der Befragung zum Ausdruck gekommene Desinteresse des BKA an konkreten Nachforschungen zu den Angaben des Angeklagten Gerlach ist allerdings nicht nachvollziehbar; das BKA hat Gerlach allzu bereitwillig die Rolle des ahnungslosen Freundes abgenommen. Die Aussage des Zeugen S. zeigt auch, dass die Angaben des Angeklagten Gerlach zu seiner inneren Einstellung nicht nachvollziehbar und widersprüchlich sind und es erhebliche Hinweise gibt, dass er diese herunterspielt oder unrichtig darstellt. Gerlachs Behauptung, er habe von den Taten der drei nicht gewusst und auch nichts geahnt, ist schon deshalb wenig nachvollziehbar, weil er Mundlos und Böhnhardt als durchaus mitteilungsfreudig darstellte und diese nach seinen Schilderungen sehr offen über strafbares Verhalten gesprochen haben.

Anwältin Lunnebach Wir haben bei Holger Gerlach eine holprige Beweisaufnahme erlebt. Einiges wurde nicht protokolliert. Es wäre einfacher, wenn Protokolle aufgenommen würden. Dennoch: Im Jahr 2000/2001 hat Gerlach laut eigener Aussage eine Pistole übergeben. Er hatte bereits Kenntnis von dem Sprengstoff. Wie kann man da noch sagen, man habe die Freunde, die man für ehrenhaft gehalten habe, freudig empfangen? Sie müssen sich den Zeugenschutz und das Auf-freiem-Fuß-Sein erst noch verdienen, Herr Gerlach.

(Der nächste Zeuge, BKA-Beamter Horst H., betritt den Gerichtssaal.)

Horst H. Bei unserer Vernehmung zeigte sich, dass Holger Gerlach große Stücke auf Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hielt. Sie hätten ihm gegenüber diffuse Andeutungen gemacht: Wir könnten dir Sachen erzählen. Aber er habe nicht nachgefragt und habe es auf sich beruhen lassen. Er hat gesagt, er wolle gar nicht mehr wissen. Für ihn waren es Aktivisten. Die drei seien nicht mehr als rechtsradikal erkennbar gewesen. Sie trugen keine Bomberjacken mehr, sondern bürgerliche Kleidung. Wir hielten ihm vor, dass er zu den Eltern Böhnhardts gesagt haben soll, die drei würden sich eher erschießen als stellen. Und wir hielten ihm vor, dass im Zusammenhang mit dem Mord an Michèle Kiesewetter die Wohnmobil-Vermieterin in Chemnitz ihn als Anmieter identifiziert hat und in der Folge jährlich Fahrzeuge mit seinen Personalien angemietet wurden. Herr Gerlach sagte, er habe die Fahrzeuge nicht angemietet, die Zeugin habe nicht ihn erkannt, sondern nur das Lichtbild im Ausweis.

Auf mich machte Herr Gerlach einen zerrissenen Eindruck. Die Freundschaft zu Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt bedeutete ihm offensichtlich viel. Aber es war ihm bewusst, dass er durch Übergabe von Pass und Führerschein ihre Taten unterstützt hat. Er war deshalb aufgelöst, den Tränen nahe. Dann wieder ließ er an seiner Freundschaft keine Zweifel aufkommen.

Zur Sprache kam auch der letzte Besuch bei Gerlach im Sommer 2011, bei dem Zschäpe aber nicht dabei war. Er machte die Aussage, sie hätten sich den Kilometerstand seines Autos angesehen und sich lustig darüber gemacht, dass man mit so einem Auto noch in Urlaub fahren kann.

Götzl Wen meinen Sie mit »sie«?

Horst H. Böhnhardt und Mundlos, die beiden Herren.

Götzl Woraus entnehmen Sie, dass Frau Zschäpe nicht zugegen war?

Verteidigerin Sturm Was soll diese Frage bezwecken?

Götzl Sie müssen nichts befürchten. Ich will nur wissen, wer »sie« waren. Und ob das nur ein Rückschluss des Zeugen war. Damit würde ich mich nicht zufriedengeben.

Horst H. Darf ich jetzt? Ich weiß ja nicht, wann Sie fertig sind. (Pause.) Es waren nur die beiden Herren.

(Polizeihauptkommissar Herbert M. betritt als nächster Zeuge den Gerichtssaal. Es geht um den Mord an Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg.)

Herbert M. Ich habe Frau P. im Mordfall Özüdoğru vernommen. Ich kann mich gut dran erinnern, es war der 30.4.2007. Frau P. war am Tattag, dem 13. Juni 2001, zu Hause, hörte zwei Schüsse. Sie hat sich daraufhin bei der Polizei vorgestellt. 2007 sollte der Fall noch mal überprüft werden. Ihr wurden Lichtbilder vorgelegt, auch vom Verfassungsschutz-Mann Temme aus Hessen. (Verfassungsschützer Andreas Temme war während des Mordes an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel am Tatort.) Ich bin mit Kollegen zu ihr nach Hause gefahren. Sie sagte, sie war während der Tat in der Wohnung, das Fenster war auf, gegen 16.30 Uhr. Bei der Vernehmung im Jahr 2001 hatte sie gesagt, sie habe in dem Wohnzimmer Staub gewischt und aus dem Fenster geschaut. Sie war sicher, zwei Schüsse gehört zu haben. Damals hatte sie gesagt, sie kenne den Täter, weil sie ihn im Streit mit dem Schneider gesehen hat. Sie hat sich bei der Bildvorlage auf eine Person festgelegt, wollte aber einen Dreitagebart hinmalen. Ich habe ihr einen Bleistift gegeben. Es war aber nicht Herr Temme, sondern eine Vergleichsperson. Sie war der Meinung, dass Özüdoğru etwas mit Rauschgift zu tun hat. Es gab öfter junge Leute, die bei ihm vorbeikamen.

2012 wurde Frau P. dann noch mal aufgesucht. Ihr wurden Lichtbilder von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vorgelegt. Da sagte sie, Mundlos sei der Mann, von dem sie ein Phantombild habe machen lassen. Auch Zschäpe habe sie gesehen, eine blonde Barbiepuppe, wie sie sich ausdrückte. Sie seien in das Zeitschriftengeschäft ein paar Häuser weiter gegangen. Wir hatten aber keine Erkenntnisse, dass eine Frau und ein Mann das Zeitschriftengeschäft betreten hätten.

Anwalt Erdal Was ist das Besondere an der Barbiepuppe? Sehen Sie sich den gesamten Saal an und sagen Sie, hier sind ja sehr viele Frauen, welches Gesicht einer Barbiepuppe ähnlich ist?

Götzl Können Sie mir den Zusammenhang dieser Frage erläutern?

Anwalt Erdal Das Gesicht der Angeklagten Zschäpe hat mit einer Barbiepuppe sehr große Ähnlichkeit, wenn sie das Haar nach hinten gebunden hat. Schmales Gesicht, schmale Lippen. (Zschäpe lacht aus vollem Hals.)

Götzl Darf ich Sie erinnern, dass diese Zeugin auch gesehen haben will, wie der Tote in der Wohnung lag? Und dass das gar nicht möglich war.

Anwalt Erdal Es kann sein, dass sich die Zeugin in einigen Punkten geirrt hat.

Götzl Okay, dann hat sich die Frage erledigt.

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