Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 223
aa) Begriff
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Das Kriterium der Einzelfallregelung unterscheidet den Verwaltungsakt von der abstrakt-generellen Rechtsnorm.[110] Der Einzelfall bezieht sich auf den Regelungsgegenstand und auf den Adressatenkreis:
– | konkreter Sachverhalt: dies ist ein historisch einmaliger, räumlich-gegenständlich eingrenzbarer Vorgang; |
– | abstrakter Sachverhalt: er bezieht sich auf allgemeine Umstände; |
– | individueller Adressatenkreis: dies können eine Person oder mehrere, namentlich bestimmte oder bestimmbare Personen sein; |
– | genereller Adressatenkreis: dies ist eine unbestimmte, weder zahlenmäßig noch namentlich eingrenzbare Vielzahl von Personen, mithin die Allgemeinheit. |