Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 233

dd) In-sich-Verwaltungsakte

Оглавление

61

Dies sind Verwaltungsakte, die eine Behörde gegenüber dem eigenen Rechtsträger[144] erlässt und deren Zulässigkeit aus § 20 Abs. 1 Nr. 5 a.E. VwVfG folgt.[145] Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, In-sich-Geschäfte zu gestatten,[146] so dass eine Behörde gegenüber der Körperschaft, der sie angehört, ein Verwaltungsverfahren betreiben kann. Die Rechtsordnung kennt keine „institutionelle Befangenheit“ einer Behörde.[147]

Beispiele:

Eine Behörde erteilt sich selbst eine Baugenehmigung, spricht durch Eintragung in eine Denkmalliste die Unterschutzstellung eines ihr gehörenden Denkmals aus, erteilt sich eine Genehmigung zur Beseitigung eines ihr gehörenden, von einer Baumschutzsatzung erfassten Baumes oder erlässt eine Festsetzungsverfügung gem. § 69 GewO für einen Markt, bei dem sie selbst Veranstalter ist.[148]

62

Ein Bedürfnis für In-sich-Verwaltungsakte ergibt sich, wenn die Behörde nicht nur in ihrer hoheitlichen Stellung, sondern zugleich in ihrer fiskalischen Funktion als Inhaber des jeweiligen privaten Rechts betroffen ist. Könnte die Maßnahme auch gegenüber einem privaten Adressaten ergehen, hat sie die den Verwaltungsakt prägende Außenwirkung.[149]

Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Подняться наверх