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bb) Konkret-individuelle Regelung
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Die Regelung eines konkreten Sachverhalts für einen individuellen Adressatenkreis ist der Grundtypus des Verwaltungsakts; hier liegt eine Einzelfallregelung vor.[111]
Beispiel:
Anordnung gegenüber einem Grundstückseigentümer, das formell und materiell baurechtswidrig auf seinem Grundstück errichtete Gebäude abzureißen.