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ee) Abstrakt-individuelle Regelung

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Wird dem Betroffenen für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen eine konkrete Verhaltenspflicht auferlegt, handelt es sich ebenfalls um eine Einzelfallregelung.[116] Allerdings muss auch hier die Formel von der „abstrakt-individuellen Regelung“ relativiert werden, weil die Behörde aus einem konkreten Anlass heraus für bestimmbare Vorgänge eine konkrete Verhaltenspflicht anordnet, der Sachverhalt also keineswegs so abstrakt ist wie bei einem gesetzlichen Tatbestand, sondern er infolge der Anwendung des Gesetzes auf einen anlassgebenden Vorgang konkretisiert bzw. konkretisierbar ist.[117]

Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

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