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Gewaltenteilung

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Gewaltenteilung ist ein System wechselseitiger Gewaltenkontrolle und fungiert als Vorkehrung zur Gewährleistung privater und politischer Freiheit der Bürger. Bei der Gewaltenteilung wird die Staatsgewalt auf mehrere, hinsichtlich ihrer Legitimation und ihrer Kompetenzen verfassungsrechtlich mehr oder weniger unabhängige »Gewalten« (Institutionen) aufgeteilt. Traditionell unterscheidet man dabei die drei »Gewalten« der Legislative (Parlament), der Exekutive (Regierung) und der Judikative (Justiz). In föderativ oder bundesstaatlich organisierten politischen Systemen gibt es neben diesen »horizontalen« auch noch »vertikale« Gewalten, womit die verschiedenen Ebenen eines föderativen oder bundesstaatlichen Systems gemeint sind, also der Zentralstaat (Bund), die föderalen Einheiten (Regionen, Bundesstaaten oder Bundesländer) und die Gemeinden. Zudem spricht man in freien Gesellschaften oft auch von den Medien als der »vierten Gewalt«, weil sie ebenfalls eine Funktion der Kontrolle der übrigen Gewalten ausüben.

Idealtypisch wird das Verhältnis der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative als gleichberechtigt und ausbalanciert beschrieben. Doch vor allem im Verhältnis zwischen Regierung und Parlament funktioniert dieses Modell in der Praxis nicht im Sinne der strikten Trennung beider Organe, sondern eher im Sinne einer Aufgabenteilung. Eine funktionsfähige Regierung braucht zur Verabschiedung von Gesetzentwürfen die Unterstützung einer Mehrheit der Mandatsträger im Parlament. Zwischen ihr und »ihren« Parlamentariern besteht somit eine wechselseitige Abhängigkeit und daher auch ein hohes Maß an Übereinstimmung und Einheit. Ohne diese Einigkeit ist es in vielen Ländern nicht möglich zu regieren. Deshalb muss jede Regierung um eine breite und stabile parlamentarische Mehrheit im Parlament bemüht sein. Dort, wo es zwei Kammern gibt, muss die Regierung möglichst eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments anstreben. Ähnliches gilt für die Regierungen der Bundesstaaten und der Gemeinden.

Sowohl in einem Präsidial- als auch einem parlamentarischen System braucht die Regierung eine parlamentarische Mehrheit. Im Parlamentarismus hängt die Regierung selbst von einer Parlamentsmehrheit ab. Im Präsidialsystem ist die Parlamentsmehrheit dagegen nur zur Gesetzgebung notwendig. Deshalb stimmt sich eine Regierung mit »ihrer« Partei bzw. den Parteien einer Regierungskoalition eng ab. Regierungsparteien bedienen sich informeller Kontakte und Kontrollen, die weitgehend außerhalb der Öffentlichkeit verlaufen. In der Regel gibt es regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien und dem Regierungschef und weiteren Kabinettsmitgliedern. Eine parlamentarische Kontrolle findet dabei nur begrenzt statt. Diese Aufgabe fällt den Oppositionsparteien zu, die deshalb eine maßgebliche Rolle für das Funktionieren einer Demokratie spielen. In Ländern, in denen man sich der besonderen Rolle der Oppositionsparteien bewusst ist, erhalten diese manchmal mehr Ausstattungshilfen oder den Vorsitz in wichtigen Parlamentsausschüssen, um dadurch die Kontrolle der Regierung zu gewährleisten.

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