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§ 5 Die Anfechtungsklage
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
II. Der Verwaltungsakt als Gegenstand der Anfechtungsklage
III. Die Nichterledigung des angefochtenen Verwaltungsakts
IV. Die prozessuale Geltendmachung des Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs sowie sonstiger, die Aufhebung des Verwaltungsakts voraussetzender Leistungsansprüche
V. Die Prüfung der Zulässigkeit der Anfechtungsklage
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Ausgangsfälle:
Fall 1: Die Stadt S hat einen gemeindeeigenen Saal ähnlich wie in entsprechenden anderen Fällen auch dem Gemeindeeinwohner E vermietet, der hier einen Lichtbildvortrag hielt. Als E den vereinbarten Mietpreis nicht zahlt, ergeht ihm gegenüber ein mit einer Rechtsmittelbelehrung versehener Leistungsbescheid, in welchem er zur Zahlung verpflichtet wird. Mit welcher Klageart kann E hiergegen vorgehen? Rn 275
Fall 2: Wegen gesundheitsschädigender Wirkungen verbot das Innenministerium mit einer im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemachten Anordnung den Verkauf von Lebensmitteln, die in einem bestimmten Verfahren hergestellt worden sind. Kann sich ein Produzent P, der ein solches Verfahren bisher benutzte, mit einer Anfechtungsklage gegen das Verbot zur Wehr setzen?
Abwandlung: Was gälte jeweils bei Bekanntmachung in einem Ministerialblatt oder bei Einzelbekanntmachung gegenüber P? Rn 276
Fall 3: Die zuständige Polizeibehörde ordnet zum Zwecke der Gefahrenabwehr die Durchsuchung der Wohnräume des C an und beschlagnahmt einen dem C gehörenden Gegenstand. Nach erfolgloser Durchführung eines Vorverfahrens ficht C die Durchsuchung und die Beschlagnahme an, wobei er zugleich auf Herausgabe des beschlagnahmten Gegenstands klagt. Welche Klageart ist hier einschlägig? Rn 277
§ 5 Die Anfechtungsklage › I. Die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage