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Königswahl und Kaiserkrönung

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Dass Papst Innozenz III. die erneute Wahl Friedrichs II. zum deutschen König veranlasst hat, muss bezweifelt werden. So willkommen ihm die Tatsache der Wahl gewesen sein musste (und es ist denkbar, dass er zu einer Wahl aufgefordert hat), so unwillkommen war ihm zweifellos die Person, denn in Friedrich erneuerte sich die unio regni ad imperium. Nach der Wahl musste er den Kandidaten allerdings unterstützen, als dieser im April 1212 auf genuesischen Schiffen nach Rom aufbrach, nachdem sein einjähriger Sohn Heinrich vorsichtshalber zum Mitkönig von Sizilien gekrönt worden war. Von Rom aus, wo er dem Papst die weitestgehenden Zusagen machte, fuhr er zunächst [84]nach Genua, durchquerte dann auf dem Landweg die Lombardei, wobei er beinahe den Mailändern in die Hände gefallen wäre (das berühmte »Bad im Lambro«: Er entkam schwimmend seinen Verfolgern). Schließlich überschritt er im Herbst die Alpen und erreichte Konstanz, wo er angeblich wenige Stunden vor Otto IV. eintraf. Nun setzte eine breite (durch erhebliche Geldzahlungen geförderte) Bewegung zugunsten Friedrichs ein, die am 5. Dezember 1212 eine dritte Königswahl und am 9. Dezember die Königskrönung in Mainz ermöglichte. Den Ausschlag gab allerdings 1214 die Niederlage von Ottos Verbündetem König Johann Ohneland von England in der Schlacht von Bouvines gegen Frankreich; ein letzter Versuch der Mailänder, auf dem vierten Laterankonzil zugunsten Ottos zu intervenieren, blieb erfolglos.

Nun stand auch der Weg nach Aachen offen, wo am 23. Juli 1215 eine erneute, »bessere« Königskrönung erfolgte. Bei dieser Krönung gelobte Friedrich überraschend den Kreuzzug ins Heilige Land. Zuvor hatte er im Juli 1213 durch die Goldbulle von Eger dem Papst in reichsrechtlich verbindlicher Form alle Zusagen Ottos bezüglich des Kirchenstaates erneuert.

Um die Folgen der erneuten unio regni ad imperium abzufangen, verlangte Innozenz III. von Friedrich den Verzicht auf die sizilische Krone zugunsten seines Sohnes Heinrich nach der Kaiserkrönung. Friedrich gestand dies am 1. Juli 1216 zu, entwertete seine Zusage aber dadurch, dass er Heinrich nach Deutschland holte und im April 1220, noch vor seiner Kaiserkrönung, zum deutschen König wählen ließ. Die Kaiserkrönung selbst folgte am 22. November 1220; der Papst, nunmehr Honorius III., konnte nur noch [85]den Verzicht auf eine Realunion zwischen dem Reich und Sizilien erreichen. Anlässlich der Kaiserkrönung erließ Friedrich ein Gesetz, durch das die Ketzerei mit dem Feuertod bestraft wurde; dieses Gesetz wurde, wie seinerzeit Friedrich Barbarossas Authentica »Habita«, als Novelle dem Corpus Iuris Civilis angefügt.

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