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Federalist Papers, Teil 2: Madison über „The Structure of the Government Must Furnish the Proper Checks and Balances Between the Different Departments”

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In der 51. Schrift äußert sich Madison zur Gewaltenteilung. Als Autorisierungsquelle jeglicher Gewalt sieht er das Volk. Ausgehend von dieser sollen die verschiedenen Ämter über verschiedene Kanäle besetzt werden. Dabei sollten alle Gewalten voneinander unabhängig sein, sodass es keine Gewaltenverschränkung gibt und die Exekutive nicht die Legislative korrumpiert oder umgekehrt. Auch muss sichergestellt werden, dass die Judikative unabhängig bleibt, indem sich die Richter schnell von jenen lösen, die diese ins Richteramt gebracht haben, damit diese von den Richtern keine bevorzugte Behandlung zu erwarten haben. Durch die strikte Teilung und Vermeidung von Konvergenzen und durch Verschränkungen soll es erst gar nicht zu Vetternwirtschaft kommen können. Während die Föderalisten für einen Machtausgleich und Gewaltenteilung einstehen, lehnen sie jedoch eine direkte Demokratie ab und berufen sich auf Repräsentation. Die Gegner der Föderalisten dagegen fordern mehr Rechte für die Einzelstaaten und sind gegen die Abtretung von Kompetenzen an die Union. Sie streben eine Demokratie an, in der alle Macht direkt vom Volk ausgeht und das Volk direkt miteingebunden wird. Die Föderalisten dagegen sind gegen die Demokratie und für die Republik und setzen damit auf den Konföderalismus. Dabei gehen Föderalisten davon aus, dass die Verfassung ausreiche, um die individuellen Rechte der Bürger zu schützen, während die Anti-Föderalisten die Gefahr sehen, dass durch die Repräsentation durch eine kleine Minderheit eine neue Form der Tyrannei und eine kleine Machtelite entstehen könnte. Aus diesem Grund möchten die Anti-Föderalisten die Machtbefugnisse lieber vor Ort, also bei den Einzelstaaten, lassen. Die Föderalisten kommen zum Ergebnis, dass gerade die Union verhindern kann, dass ein einzelner Staat in die Tyrannei abdriftet, nämlich durch die großräumige Kontrolle und Unabhängigkeit, da Abgeordnete aus anderen Bundesstaaten die Bürger vor Ort nicht genauestens kennen und sich so nicht zu ihren Vorteilen korrumpieren lassen.

Madison geht davon aus, dass alle Bürger Leidenschaften besitzen, die diese einbringen möchten und das System daher nicht eine kleine Gruppe an die Macht bringen soll, die stark genug ist ihre Ideen durchzubringen und zu stärken, sondern die Konkurrenz der verschiedenen Meinungen und Ideen müssen am Leben gehalten werden. Deswegen müssen trotz der Kontrollfunktion der Checks und Balances die Institutionen an sich unabhängig bleiben und unabhängig arbeiten können. Durch die unabhängige Arbeit könnten diese dann ihre Kontrollfunktion erst ausüben, indem sie nicht auf Blockade eines anderen Instruments hinarbeiten, sondern sich auf den Zweck ihrer Daseinsberechtigung konzentrieren und durch die Ausübung deren Tätigkeit – also ihres Zwecks – automatisch eine Kontrollfunktion hergestellt wird. Das heißt, der einzelne Akteur ist nur in seinem department tätig und hat darüber hinaus keinen Einfluss auf andere departments oder direkte Eingriffsmöglichkeiten. Die Legislative soll am stärksten ausgestattet sein, weswegen sie in verschiedene branches geteilt werden muss, um so nicht an Übermacht zu gewinnen. Die verschiedenen Zweige (branches) dürfen daher so wenig direkte Verbindung haben wie nur möglich. Strenggenommen sind die verschiedenen Gewalten schon für Madison sogenannte ‚branches‘, das bedeutet, dass die legislative Gewalt strenggenommen noch einmal einer Gewaltenteilung in sich unterzogen werden soll. Dies soll geschehen, indem den verschiedenen Zweigen die verfassungsmäßigen Mittel und persönliche Motive zur Verfügung gestellt werden, um im Falle einer Kompetenzüberschreitung eines anderen Zweiges Widerstand leisten zu können. Das persönliche Interesse des Amtsinhabers muss mit den Interessen der Verfassung zusammenstehen. Letztendlich soll so Ehrgeiz dem Ehrgeiz entgegenstehen. Das Ziel der Regierung ist Gerechtigkeit. Madison sieht dies sogar als das Gesamtziel der bürgerlichen Gesellschaft an.

Veröffentlicht am 25. Mai 2018

Politische und Philosophische Analysen

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