Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 385
aa) Versäumnisurteil
Оглавление15.13
Das Versäumnisurteil – gegen den Beklagten wie gegen den Kläger – ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Summe ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 708 Nr. 2).