Читать книгу Klausurenkurs im Völkerrecht - Andreas von Arnauld - Страница 25
B. Ausnahme: Fischereirecht für Beloa
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Hinweis:
Die Fallfrage lautet, ob die Fischer von Beloa vor der aloischen Küste fischen dürfen, ob also insoweit ein Fischereirecht besteht. Als Quelle eines solchen Rechts kommen im vorliegenden Fall ein Vertrag (der Fischereivertrag von 1786), Gewohnheitsrecht (von Beloa behauptet) und ein einseitiger Rechtsakt (Äußerung des Fischereiministers) in Betracht. Zwischen den verschiedenen Quellen des Völkerrechts gibt es keine Hierarchie im Sinne eines Rangunterschieds. Zumeist empfiehlt es sich aber, mit den vertraglichen Rechten zu beginnen, weil diese regelmäßig spezieller sind als das allgemeine Gewohnheitsrecht (und in Klausuren leichter „handhabbar“). Da im vorliegenden Fall das Schicksal des Vertrages eine Rolle spielt, empfiehlt sich eine chronologische Anordnung, wie sie sich im Sachverhalt bereits abzeichnet.