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III. Beendigung des Vertrags?[10]
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Der wirksam geschlossene Vertrag dürfte auch nicht nachträglich beendigt oder suspendiert worden sein. Da Araukarien sich überhaupt nicht mehr an den Vertrag gebunden sieht und „vorsorglich“ den Rücktritt erklärt hat, kommt aus tatsächlichen Gründen nur eine Beendigung, nicht aber eine bloß vorübergehende Suspendierung in Betracht.[11]
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Hinweis:
Araukarien bemüht sich mit aller Macht, aus dem Vertrag herauszukommen und fährt eine ganze Reihe von Argumenten auf, warum dieser, selbst wenn er wirksam geschlossen sein sollte, nicht länger verbindlich ist. Man kann diese Argumente in der Reihenfolge prüfen, in der sie vorgebracht werden, man kann aber auch der Systematik der WVK folgen und die Argumente den dort geregelten Fällen der Beendigung von Verträgen zuordnen. Dieser zweite Weg wird hier beschritten – ergänzt um den in der WVK nicht geregelten Fall des Untergangs eines Vertragspartners.