Читать книгу Klausurenkurs im Völkerrecht - Andreas von Arnauld - Страница 41
2. Wirksamkeit[4]
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Der Vertrag ist aber nur dann für beide Parteien verbindlich geworden, wenn er auch wirksam zustande gekommen ist. Dem könnte einer der in Art. 46 ff WVK geregelten Ungültigkeitsgründe entgegenstehen.[5]