Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 91
III. Die Verhinderung von sanktionsbewehrten Verstößen gegen Pflichten des Inhabers als Ziel der Aufsicht
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Tathandlung ist die Unterlassung der Aufsichtsmaßnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen Pflichten, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.